Nutzungsordnung Grillkota

  • Die Platzwartin oder der Platzwart übergibt die Anlage vor der Benutzung an den Mieter und übernimmt sie nach der Nutzung vom Mieter. Den Anweisungen der Platzwartin oder des Platzwartes ist zu folgen.
  • Oberster Grundsatz ist die pflegliche Behandlung der Einrichtung und des übergebenen Inventars.
  • Die Grillkota und ihre Umgebung dürfen nicht beschädigt und nur im Rahmen eines zweckbestimmten Gebrauchs verunreinigt werden. Bauliche Veränderungen in/an der Grillkota während der Mietzeit sind nicht erlaubt.
  • Die Grillkota und ihre Umgebung sind vor der Rückgabe in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Heiße Asche bzw. Kohle verbleibt in der Grillstelle.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Grillkota durch ihn oder von ihm geduldeten Personen verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden, die durch Benutzung der Grillkota an sonstigen Gästen der Minigolfanlage oder den angrenzenden Anlagen entstehen.
  • Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kapazitätsgrenze der Grillkota von maximal 20 Personen darf nicht überschritten werden.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter und seinen Gästen durch Benutzung der Grillkota entstehen. Die Haftung für den ordnungsgemäßen Zustand der Grillkota bleibt davon unberührt.
  • Für den Grill darf nur Holzkohle verwendet werden. Die Grilleinrichtung ist keine Lagerfeuerstelle und zum Heizen nicht geeignet. Vergiftungsgefahr! Zum Heizen kann ein Heizlüfter ausgeliehen werden.
  • Sorgen Sie dafür, dass der angeheizte Grill niemals ohne Aufsicht ist. Die Frischluftzufuhr unter der Grillstelle darf in keiner Weise eingeschränkt oder verhindert werden. Lebensgefahr!.
  • Mitgebrachte Speisen und Getränke sind in der Grillkota zu verzehren.
  • Der in der Grillkota installierte Feuerlöscher darf nur in Notfällen gebraucht werden.
  • Störender Lärm ist zu vermeiden. Musik darf nur in angemessener Lautstärke abgespielt werden. Ab 22:00 Uhr gilt generell Zimmerlautstärke. Der Vermieter übernimmt keine GEMA- oder Rundfunkgebühren. Für derlei Kosten hat der Mieter selbst die Begleichung vorzunehmen.
  • Sofern keine Gebühr für die Müllentsorgung erhoben wird, müssen sämtliche Abfälle ordnungsgemäß gesammelt und mitgenommen werden. (Dies gilt auch für Kronkorken und andere Reste vor der Kota!)
  • Mit Abschluss des Mietvertrages ist die erste Stunde der Mietzeit anzuzahlen. Die restliche Miete zuzüglich Endreinigung und Abfallgebühr ist vor der Schlüsselübergabe vollständig zu entrichten. Verlängerungen der Mietzeit werden je begonnene 15 Minuten abgerechnet. Bei Stornierung der Buchung innerhalb 7 Tage vor dem Miettermin entfällt eine Rückzahlung des angezahlten Mietpreises (ohne Endreinigung und Abfallgebühr)
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung kann der Mietvertrag sofort außerordentlich gekündigt und ein Benutzungsverbot/Platzverweis ausgesprochen werden. Eventuell entstehende Kosten gehen allein zu Lasten des Mieters.

  • Bitte vergessen Sie nicht Ihren Fotoapparat. Danke.

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