Nutzungsordnung Grillkota
- Die Platzwartin oder der Platzwart übergibt die Anlage vor der Benutzung
an den Mieter und übernimmt sie nach der Nutzung vom Mieter. Den Anweisungen
der Platzwartin oder des Platzwartes ist zu folgen.
- Oberster Grundsatz ist die pflegliche Behandlung der Einrichtung und des
übergebenen Inventars.
- Die Grillkota und ihre Umgebung dürfen nicht beschädigt und nur im
Rahmen eines zweckbestimmten Gebrauchs verunreinigt werden. Bauliche
Veränderungen in/an der Grillkota während der Mietzeit sind nicht erlaubt.
- Die Grillkota und ihre Umgebung sind vor der Rückgabe in einen
einwandfreien Zustand zu versetzen. Heiße Asche bzw. Kohle verbleibt in der
Grillstelle.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der
Grillkota durch ihn oder von ihm geduldeten Personen verursacht werden. Dies
gilt auch für Schäden, die durch Benutzung der Grillkota an sonstigen Gästen
der Minigolfanlage oder den angrenzenden Anlagen entstehen.
- Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Kapazitätsgrenze der Grillkota von maximal 20 Personen darf nicht
überschritten werden.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter und seinen Gästen
durch Benutzung der Grillkota entstehen. Die Haftung für den ordnungsgemäßen
Zustand der Grillkota bleibt davon unberührt.
- Für den Grill darf nur Holzkohle verwendet werden. Die Grilleinrichtung
ist keine Lagerfeuerstelle und zum Heizen nicht geeignet. Vergiftungsgefahr!
Zum Heizen kann ein Heizlüfter ausgeliehen werden.
- Sorgen Sie dafür, dass der angeheizte Grill niemals ohne Aufsicht ist.
Die Frischluftzufuhr unter der Grillstelle darf in keiner Weise
eingeschränkt oder verhindert werden. Lebensgefahr!.
- Mitgebrachte Speisen und Getränke sind in der Grillkota zu verzehren.
- Der in der Grillkota installierte Feuerlöscher darf nur in Notfällen
gebraucht werden.
- Störender Lärm ist zu vermeiden. Musik darf nur in angemessener
Lautstärke abgespielt werden. Ab 22:00 Uhr gilt generell Zimmerlautstärke.
Der Vermieter übernimmt keine GEMA- oder Rundfunkgebühren. Für derlei Kosten
hat der Mieter selbst die Begleichung vorzunehmen.
- Sofern keine Gebühr für die Müllentsorgung erhoben wird, müssen
sämtliche Abfälle ordnungsgemäß gesammelt und mitgenommen werden. (Dies gilt
auch für Kronkorken und andere Reste vor der Kota!)
- Mit Abschluss des Mietvertrages ist die erste Stunde der Mietzeit
anzuzahlen. Die restliche Miete zuzüglich Endreinigung und Abfallgebühr ist
vor der Schlüsselübergabe vollständig zu entrichten. Verlängerungen der
Mietzeit werden je begonnene 15 Minuten abgerechnet. Bei Stornierung der
Buchung innerhalb 7 Tage vor dem Miettermin entfällt eine Rückzahlung des
angezahlten Mietpreises (ohne Endreinigung und Abfallgebühr)
- Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung kann der Mietvertrag
sofort außerordentlich gekündigt und ein Benutzungsverbot/Platzverweis
ausgesprochen werden. Eventuell entstehende Kosten gehen allein zu Lasten
des Mieters.
- Bitte vergessen Sie nicht
Ihren Fotoapparat. Danke.
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Öffnungszeiten -
Anfahrt
Wittenberger Straße 50, D-12689 Berlin
Tel: 030 93497395 (nur während der Öffnungszeiten)