Allgemeine Geschäftsbedingungen

Arbeitsstand 20.01.2016

Geltungsbereich:

  • Mit dem Kauf der Spielkarte erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die im Kassenbereich ausgehangene und in der Internetpräsentation dargestellte Nutzungsordnung von Citygolf Berlin einzuhalten.
  • Den Hinweisen unseres Servicepersonals ist Folge zu leisten.
  • Gäste, die gegen die Nutzungsordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Die Spielgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zweckbestimmung:

  • Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht von Kindern und Jugendlichen. Diese obliegt ausschließlich der/den Begleitperson/en.
  • Alle Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden.
  • Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers sie in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.

Besucher:

  • Für Schulklassen, Hortgruppen oder andere organisierte Besuchergruppen ist die Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Reservierungsvereinbarung erforderlich.
  • Kinder im Alter unter 14 Jahren können die Anlage nur in Begleitung eines rechtsfähigen Erwachsenen besuchen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder, auch nicht für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. Hier gilt uneingeschränkt, Eltern haften für ihre Kinder.
  • Ab einer Anzahl von 18 Spielgruppen kann der Zugang zu den Spielbahnen und zur gesamten Anlage eingeschränkt werden, damit weiterhin ein ruhiger und ausgeglichener Spielbetrieb gewährleistet werden kann.
  • Erkennbar angetrunkenen Personen wird das Spiel verwehrt oder untersagt. Das gilt gleichermaßen für erkennbare andere Handlungsunfähigkeiten oder -einschränkungen.

Preise:

  • Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse oder den Informationen auf unserer Internetpräsenz (www.citygolfberlin.de und www.golferiaberlin.de) zu entnehmen.
  • Der Abschluß des Zahlungsvorganges ist sofort zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  • Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt. Das gilt auch, wenn Sie in Ansicht zu erwartenden Unwetters sich für das Lösen der Spielgebühr entscheiden.

Reservierungen:

  • Die Reservierung von Pavillons, des Grills, der gesamten Anlage für Gruppenausflüge und Feiern soll mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung vorgenommen werden.
  • Stimmen Sie als Gruppenleiter oder Gastgeber bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin telefonisch (030 93497395) oder persönlich mit uns ab.
  • Nutzen Sie zur Anmeldung unsere Reservierungsvereinbarung.

Haftung:

  • Der Betreiber übernimmt für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen keine Haftung.
  • Der Gast haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Betreibers, die durch ihn, seine Person oder die Teilnehmer der Gruppenveranstaltung während des Besuches bei uns verursacht werden. Explizit aufgeführt: Eltern haften für die Kinder, Lehrer oder Horterzieher für die Schüler, Ausbilder für die Auszubildenden, Gastgeber für ihre Gäste. Der Gast hat die Pflicht, Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Betreiber haftet für Verletzungen der Besucher nur dann, wenn ein Verschulden des Personals vorliegt. Für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Unachtsamkeit eines Besuchers, durch Nichtbefolgen der Nutzungsordnung, sowie durch Verschulden anderer Besucher verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Schäden:

Mit den ausgehändigten Bällen und Schlägern ist sorgsam umzugehen. Im Besonderen dürfen damit andere Personen nicht gefährdet werden. Für in Verlust geratene Bälle, beschädigte Schreibunterlagen und Schläger sowie Bahnen und Hindernisse werden folgende Entschädigungen berechnet:

  1. für verlorene Bälle 5,00 Euro

  2. für beschädigte Schreibunterlagen 10,00 Euro

  3. für beschädigte Schläger 45,00 Euro

  4. für sonstige Sachschäden an Bahnen, Hindernissen, baulichen Einrichtungen, Mobiliar und Bepflanzung die Kosten der Schadensbeseitigung nach Aufwand zuzüglich Umsatzausfall.

Betreiber:

Citygolf Berlin, Reinhard Kneist, Wittenberger Str. 50, 12689 Berlin