Platz bis innen bis 20 Personen

Sie bringen alles mit, was Sie zum Grillen benötigen - inkl. Grillkohle/ Anzünder

Grillkota

In Finnland hergestellt und von dort direkt importiert, haben wir eine Grillkota (Grillhütte) des Herstellers Arctic Finland House errichtet. Sie steht ganzjährig zur Verfügung und kann für Geburtstagsfeiern, Familientreffen, Sportvereine und Firmenevents gemietet werden. Wir stellen auf Wunsch ein Musikabspielgerät zur Verfügung und im Winter auch einen Heizlüfter zum Anheizen des Raumes, bevor die Glut auf dem Grill Wärme spendet. Sie können alles mitbringen, was sie für den Verzehr benötigen.

Für den Einkauf des Grillgutes empfehlen wir auf Grillspieße zu achten und nicht wie gewöhnlich Steaks und Würste einzukaufen. Das hat den Vorteil, das Gegrillte wie Handspeisen (Fingerfood) zu verzehren und auf Messer und Gabel verzichten zu können. Damit entsprechen Sie dem gemütlichen Baustil der Kota, der Tische und Stühle nicht vorsieht.

Für die Nutzung der Grillkota berechnen wir einen Stundenpreis unabhängig von der Personenzahl. Dazu kommt der Preis einer Mietstunde für die Endreinigung am nächsten Tag. Außerdem berechnen wir eine Abfallgebühr, wenn Sie Ihre Verpackungen etc. bei uns entsorgen wollen. Die Abfallgebühr kann entfallen, wenn Sie Ihre Abfälle nicht bei uns entsorgen.

Für die Nutzung der Grillkota ist eine vorherige Terminabstimmung erforderlich und der Abschluss eines Mietvertrages. Während der Nutzung gilt unsere Nutzungsordnung der Grillkota. Schauen Sie mal rein und überzeugen sich vor Ort von der Qualität des Angebotes bei einer Besichtigung der Grillkota.

Nutzungsordnung Grillkota

• Die Platzwartin oder der Platzwart übergibt die Anlage vor der Benutzung an den

Mieter und übernimmt sie nach der Nutzung vom Mieter. Den Anweisungen der
Platzwartin oder des Platzwartes ist zu folgen.
• Oberster Grundsatz ist die pflegliche Behandlung der Einrichtung und des übergebenen
Inventars.
• Die Grillkota und ihre Umgebung dürfen nicht beschädigt und nur im Rahmen eines
zweckbestimmten Gebrauchs verunreinigt werden. Bauliche Veränderungen in/an
der Grillkota während der Mietzeit sind nicht erlaubt.
• Die Grillkota und ihre Umgebung sind vor der Rückgabe in einen einwandfreien Zustand
zu versetzen. Heiße Asche bzw. Kohle verbleibt in der Grillstelle.
• Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Grillkota durch
ihn oder von ihm geduldeten Personen verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden,
die durch Benutzung der Grillkota an sonstigen Gästen der Minigolfanlage
oder den angrenzenden Anlagen entstehen.
• Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kapazitätsgrenze
der Grillkota von maximal 20 Personen darf nicht überschritten werden.
• Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter und seinen Gästen durch
Benutzung der Grillkota entstehen. Die Haftung für den ordnungsgemäßen Zustand
der Grillkota bleibt davon unberührt.
• Für den Grill darf nur Holzkohle verwendet werden. Die Grilleinrichtung ist keine
Lagerfeuerstelle und zum Heizen nicht geeignet. Vergiftungsgefahr! Zum Heizen
kann ein Heizlüfter ausgeliehen werden.
• Sorgen Sie dafür, dass der angeheizte Grill niemals ohne Aufsicht ist. Die Frischluftzufuhr
unter der Grillstelle darf in keiner Weise eingeschränkt oder verhindert
werden. Lebensgefahr!
• Mitgebrachte Speisen und Getränke sind in/ vor der Grillkota oder im zugewiesenen
Pavillon zu verzehren.
• Der in der Grillkota installierte Feuerlöscher darf nur in Notfällen gebraucht werden.
• Störender Lärm ist zu vermeiden. Musik darf nur in angemessener Lautstärke abgespielt
werden. Ab 22:00 Uhr gilt generell Zimmerlautstärke. Der Vermieter übernimmt
keine GEMA- oder Rundfunkgebühren. Für derlei Kosten hat der Mieter
selbst die Begleichung vorzunehmen.
• Sofern keine Gebühr für die Müllentsorgung erhoben wird, müssen sämtliche Abfälle
ordnungsgemäß gesammelt und mitgenommen werden. (Dies gilt auch für Kronkorken
und andere Reste vor der Kota!)
• Mit Abschluss des Mietvertrages ist die erste Stunde der Mietzeit anzuzahlen.
• Die restliche Miete zuzüglich Endreinigung und Abfallgebühr ist vor der Schlüsselübergabe
vollständig zu entrichten. Bei Stornierung der Buchung innerhalb 7 Tage
vor dem Miettermin entfällt eine Rückzahlung des angezahlten Mietpreises (ohne
Endreinigung und Abfallgebühr), insoweit die Grillkota zum ursprünglich vereinbarten
Termin nicht neu vermietet werden kann.
• Bei Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung kann der Mietvertrag sofort
außerordentlich gekündigt und ein Benutzungsverbot/Platzverweis ausgesprochen
werden. Eventuell entstehende Kosten gehen allein zu Lasten des Mieters.

Anmeldung erforderlich!

Musikabspielgerät, Licht und Heizung, ggf. Geschirr, Besteck, Müllsackständer sind vorhanden